Allgemeine Geschäftsbedingungen
C&S Mineralölhandel & Logistik GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(Stand 11.07.2023)
1. Allgemeines:
Diesen und allen künftigen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.
2. Preise, Zahlung und Steuern:
Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z.B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier Monate beträgt. Wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenen Gründen mehr als 10 % der bestellten Menge nicht abnimmt, sind wir berechtigt Schadensersatz geltend zu machen. Zum Schaden gehört bei einer teilweisen Abnahme auch eine Neuberechnung der Frachtkosten auf der Grundlage der tatsächlich abgenommenen Mengen sowie die Geltendmachung etwaiger Nachteile beim Verkauf der nicht abgenommenen Menge. Der Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.
3. Lieferung und Versand:
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere die Teillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt ist. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferstörungen und Teillieferungen:
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungs- fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist. Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu Teillieferungen nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
Bei Anlieferungen ist der Käufer verpflichtet, freien Zugang zu Lagerräumen, Tankvorrichtungen und Heizungsräumen zu gewährleisten. Er ist aufgrund geltender Gesetze verpflichtet, für den vorschriftsmäßigen Zustand seiner Einrichtung, besonders der Tanks und Rohrleitungen zu sorgen, diese regelmäßig auf Schäden zu kontrollieren sowie deren Funktionsweise fachkundig zu überwachen.
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus dem- selben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 5 unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend: Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Sicherheiten, Leistungsverweigerung sowie nachträgliche Stornierung:
Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des Käufers eintretende Vermögensverschlechterung und bei Zahlungsverzug oder sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Käufers, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben. Gegenüber Unternehmern gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sofern wir ausnahmsweise einem Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich wenn der Käufer keinen oder einen geringeren Schaden nicht nachweist – auf 15 % des stornierten Warenwerts, mindestens netto 95,00 Euro.
8. Leihgebinde und Umschließungen:
Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Der Käufer hat ihm überlassene Umschließungen (insbesondere Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffe) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Stand-gelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Käufers instand setzen zu lassen. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede schuldhafte Beschädigung/Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.
9. Gewährleistung und Haftung:
Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt: Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Sie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer. Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt: Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“). Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, ist Gerichtsstand Essen (Verwaltungssitz des Verkäufers) oder nach Wahl des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Hinweise zu Bonitätsabfragen:
Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall möglich ist, führen wir sowohl vor Beginn des Vertrages als auch jederzeit während der Laufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung durch. Dazu übermitteln wir den Käufernamen, Kontaktdaten und ggf. das Geburtsdatum, soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen, und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft, wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe benötigen. Wir arbeiten insbesondere mit Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss und den im Verband der Vereine Creditreform e.V., Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, in Deutschland zusammengeschlossenen Vereinen zusammen, weitere Informationen: www.boniversum.de/EU-DSGVO bzw. www.creditreform.de/eu-dsgvo Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu treten, wenn wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Das schutz- würdige Interesse des Käufers, dass die Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt dem gegenüber in der Regel nicht, da der Käufer mit einer Bonitätsabfrage im Vorfeld unseres Vertrags bzw. während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise rechnen kann. Rechtsgrundlage ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO, soweit der Käufer uns eine Einwilligung erteilt hat. Im Übrigen verweisen wir auf unser Informationsblatt zum Datenschutz.
Hinweis für Verbraucher:
Über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des Vertrages im Fernabsatz informieren wir Sie gerne unter www.raimund.de Dort finden Sie auch das entsprechende Widerrufsformular. Dort finden Sie auch das entsprechende Widerrufsformular. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf von Heizöl kein Widerrufsrecht haben. Auf Verträge über die Lieferung von Heizöl im Fernabsatz ist der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar, da der Preis von Schwankungen auf den vorgelagerten Märkten abhängt. Sie können in diesem Fall Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.